„Selbstbestimmtes Sterben – das Ringen des Gesetzgebers“
Der EAK Krefeld hat eine Diskussionsveranstaltung durchgeführt, wie man sie in der CDU wohl nur durch den EAK organisieren kann. Am 27. Mai ging es im Gemeindezentrum der Ev.-freikirchlichen Brüdergemeinde Krefeld um Leben und Sterben: Welche Möglichkeiten der Regulierung einer Beihilfe zum Suizid bleiben dem Staate noch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2020? Braucht es eine Neuregelung? Lohnt ein solches Gesetz? Und wo soll man ansetzen? Wie kann man Betroffenen helfen – zum Leben oder zum Sterben?
Zu diesen Fragen zum Ende des Lebens, zu Menschenwürde, der Freiheit der Entscheidung und des Schutzes besonders schutzbedürftiger Menschen nahm aus seelsorgerlicher Sicht der Krankenhauspfarrer Dr. Ulrich Lüders (Düsseldorf-Kaiserswerth) Stellung, durch seinen Dienst im Umgang mit Sterbenden und Sterbewilligen besonders erfahren. Aus Sicht eines Bundestagsabgeordneten sprach Ansgar Heveling, Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von seinen Überlegungen und Bemühungen um eine gesetzgeberische Neuregelung in Anknüpfung an die Selbstbestimmung sterbewilliger Menschen. Die ethischen Herausforderungen, einen freiwillentlichen Entschluss zu respektieren, aber fremde Einflüsse familiärer oder kommerzieller Art auszuschalten, wurden ebenso sichtbar wie die seelsorgerische Perspektive, das Leben bis zu seinem Ende lebenswert zu erhalten und zu begleiten – ein Abend, der zahlreiche Besucher beiderlei Geschlechts persönlich bewegt hat.