Reformationstag 2017

Reformationstag 2017

Der EAK Niederrhein ist erfreut darüber,

dass Rheinland-Pfalz der vom Ratsvorsitzenden der EKD, Nikolaus Schneider, und vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Prof. Dr.Günter Krings MdB, gegebenen Anregung gefolgt ist, den Reformationstag im Jahre 2017 als bundesweiten Feiertag zu begehen. Der EAK Niederrhein hat diesen Vorstoß 2012 mit seinem Antrag an die 26. Landesdele­giertentagung des EAK der CDU NRW nachdrücklich unterstützt. Auf der Bielefelder Delegiertentagung am 1. Dezember 2012 wurde daraufhin beschlossen:

Die Delegierten der 26. Landesdelegiertentagung des EAK der CDU NRW machen sich die Anregung zu eigen, den Reformationstag des Jahres 2017 als bundesweiten gesetzlichen Feiertag zu begehen.

„Wir hoffen, dass sich die anderen Länder im Westen der Bun­desrepublik Deutschland nun dem von Rheinland Pfalz gegebe­nen Beispiel anschließen werden“, erklärt der Bezirksvorsit­zende, Prof. Dr. Jürgen Plöhn.

Die Schaffung einer gemeinsamen deutschen Schriftsprache und die Entdeckung der Bedeutung des individuellen Gewissens sind bleibende Errungenschaften, die aus der Reformation her­vorgegangen sind. Über die evangelische Kirche hinaus verdie­nen sie eine Würdigung als Zeichen der kulturellen Selbstver­gewisserung der Deutschen. Zur Sicherstellung eines hinrei­chenden Planungsvorlaufs für die Unternehmen sollte die Ent­scheidung in allen Bundesländern, in denen der Reformations­tag nicht ohnehin gesetzlicher Feiertag ist, in Bälde getroffen werden.