Reformationstag 2017
Der EAK Niederrhein ist erfreut darüber,
dass Rheinland-Pfalz der vom Ratsvorsitzenden der EKD, Nikolaus Schneider, und vom stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Prof. Dr.Günter Krings MdB, gegebenen Anregung gefolgt ist, den Reformationstag im Jahre 2017 als bundesweiten Feiertag zu begehen. Der EAK Niederrhein hat diesen Vorstoß 2012 mit seinem Antrag an die 26. Landesdelegiertentagung des EAK der CDU NRW nachdrücklich unterstützt. Auf der Bielefelder Delegiertentagung am 1. Dezember 2012 wurde daraufhin beschlossen:
Die Delegierten der 26. Landesdelegiertentagung des EAK der CDU NRW machen sich die Anregung zu eigen, den Reformationstag des Jahres 2017 als bundesweiten gesetzlichen Feiertag zu begehen.
„Wir hoffen, dass sich die anderen Länder im Westen der Bundesrepublik Deutschland nun dem von Rheinland Pfalz gegebenen Beispiel anschließen werden“, erklärt der Bezirksvorsitzende, Prof. Dr. Jürgen Plöhn.
Die Schaffung einer gemeinsamen deutschen Schriftsprache und die Entdeckung der Bedeutung des individuellen Gewissens sind bleibende Errungenschaften, die aus der Reformation hervorgegangen sind. Über die evangelische Kirche hinaus verdienen sie eine Würdigung als Zeichen der kulturellen Selbstvergewisserung der Deutschen. Zur Sicherstellung eines hinreichenden Planungsvorlaufs für die Unternehmen sollte die Entscheidung in allen Bundesländern, in denen der Reformationstag nicht ohnehin gesetzlicher Feiertag ist, in Bälde getroffen werden.