Der Niederrhein und die Landesdelegierten: Was wir beschlossen haben

Der Niederrhein und die Landesdelegierten: Was wir beschlossen haben

Der Niederrhein und die Landesdelegierten: Was wir beschlossen haben

Der Niederrhein stellt Anträge!

Auf der Landesdelegiertenversammlung des EAK dürfte langsam bekannt sein: Man muß immer damit rechnen, daß die Niederrheiner eine Beschlußvorlage präsentieren. – So auch diesmal: Der Bezirksvorsitzende, Prof. Dr. Jürgen Plöhn, gehörte zu der vom Landesvorstand eingesetzten Antragskommission für das familienpolitische Positionspapier des EAK. Er nutzte diese Mitwirkungsmöglichkeit, um den Bezirksvorstandsmitgliedern die Chance zu geben, sich in die Antragsvorbereitung einzubringen. Verschiedene Anregungen daraus haben Eingang in die Vorlage für die Kommission gefunden, meint Plöhn. Die Kommission akzeptierte den Text ohne Änderungen. Auch die Klausurtagung des Landesvorstands in Worms überstand der Text ohne substantielle Änderungen. Aus den Reihen der Landesdelegierten kamen drei Änderungsanträge, die lebhaft kontrovers diskutiert – und letztlich mit Mehrheit abgelehnt wurden. Die Niederrheiner hatten Erfolg!

Ein eigener Antrag vom Niederrhein betraf die Bundeswehr, die Haltung des Bundespräsidenten zu deren Einsatz und die Haltung der EKD-Botschafterin für das Lutherjubiläum zu deren Existenz. Denn laut Pressemeldungen hatte sich Margot Käßmann mit den Worten: „Ich fände es gut, wenn die Bundesrepublik auf eine Armee verzichten könnte wie etwa Costa Rica“, gegen Joachim Gauck gestellt, der auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2014 formuliert hatte: „Manchmal kann auch der Einsatz von Soldaten erforderlich sein“. Offenen Streit, wie in Talkshows gewohnt, hielt Frau Käßmann unter Protestanten für „wunderbar“. Sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich der Wertschätzung des Streits vertrat der Bezirksvorstand des EAK Niederrhein eine andere Auffassung.

Über ihre inhaltliche Position zu der von Frau Käßmann ausgelösten Kontroverse waren sich die Delegierten sehr weitgehend einig. Unterschiedliche Auffassungen betrafen indes die Frage, wie man dies zum Ausdruck bringen solle. Daher sollte der EAK-Landesvorstand über die endgültige Beschlußfassung beraten. Der Vorstand tagtre am 20. November 2014 und nahm das Kernanliegen des Antrags einstimmig an: Frieden muß gewahrt und wiederhergestellt werden können – nötigenfalls auch mit Gewaltandrohung, im Extremfall leider auch unter Anwendung von Gewalt, wenn die Armee als solche auf die Wahrung und den Schutz von Demokratie und Menschenrechten verpflichtet ist. Auch dies ein Erfolg des Niederrheins.