Archive September 2020

Sterbebegleitung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

„Sterben müssen wir doch alle!“, meinte Thilo Forkel, stellvertretender Kreisvorsitzender, als Begründung für das Thema der gut besuchten Abendveranstaltung des EAK Krefeld in der Brüdergemeine. In der Tat: Schon die Römer wussten: „Mors certa, hora incerta“: Der Tod ist sicher, nur seine Stunde ungewiss.

Aber nicht jeder möchte mitten im Leben daran erinnert werden. Geht das Leben jedoch zu Ende, wünschen sich die meisten Menschen ein verständnisvolles Geleit in einer vertrauten Umgebung. Schwierige ethische Fragen treten indes auf, wenn der Wunsch besteht, das eigene Leben zu beenden, aber ein Suizid nicht mehr selbst ausgeführt werden kann. Was darf ein Angehöriger, was darf ein Arzt, was darf eine Sterbehilfeorganisation dann tun? Weiterlesen